Transfergesellschaft (i.S.d. § 111 SGB III)
Wenn in einem Unternehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund von Umstrukturierung, Stilllegung oder Insolvenz von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können die Betriebsparteien in einem Transfersozialplan eine Transfergesellschaft vereinbaren, um den Personalabbau im Unternehmen sozial abzufedern.
Die Futura organisiert Transfergesellschaften mit den Instrumenten des § 111 SGB III unter dem Dach der PEG Lohweg mbH. Wir übernehmen vom Personalabbau bedrohte Beschäftigte für längstens zwölf Monate in ein befristetes Arbeitsverhältnis.
Die Beschäftigten der PEG beziehen während ihrer Zeit in der Transfergesellschaft Transferkurzarbeitergeld, eine Lohnersatzleistung der Agentur für Arbeit, sowie in der Regel einen Aufstockungsbetrag, den die Betriebsparteien des abgebenden Unternehmens aushandeln.