Transferagentur (i.S.d. § 110 SGB III)

Um eine schnelle Integration der von Entlassung bedrohten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erreichen, nutzt die Futura die Zeit zwischen der Kündigung im Betrieb und dem Eintritt in die Transfergesellschaft für erste vermittlungsunterstützende Aktivitäten für ein so genanntes Outplacement.

Die Instrumente einer Transfergesellschaft können auch in einer Transferagentur als vermittlungsunterstützende Konzepte genutzt werden, wenn die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Transfergesellschaft nicht gegeben sind. Dabei liegt hier der Schwerpunkt auf Bewerbungsberatung und Vermittlungsunterstützung. Neben dem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Profiling begleiten wir mit einem abgestimmten Programm aus Trainings, Beratungs- und Coachingangeboten.

Unsere Leistungen umfassen auch
  • die Antragsvorbereitung für die Beantragung von Kofinanzierungsmitteln bei der zuständigen Arbeitsagentur (Antrag auf Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen gemäß § 110 SGB III)
  • die Antragsbetreuung und
  • die Vorbereitung der Abrechnung eines Antrags.